Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Vertragspartner
1.1 Unter dem Namen "UniGold - Edelmetalle" handelt:
Universal Investments GmbH
Opfikonerstrasse 45
8304 Wallisellen ZH
Schweiz
2. Geltungsbereich
2.1 Es gelten ausschliesslich diese AGB.
2.2 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf die Geltung
seiner Geschäftsbedingungen oder anderer zur Anwendung
gelangender Bestimmungen sind nicht wirksam, solange dies vom
Vertragspartner nicht eindeutig schriftlich anerkannt ist.
2.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
2.4 Diese AGB finden sowohl auf Endverbraucher/Privatpersonen
(Konsumenten) wie auch auf Firmen oder Zeichnungsberechtigte
einer Einzelfirma oder einer Handelsgesellschaft, die im
Handelsregister eingetragen sind, Anwendung (gewerbliche
Käufer).Endverbraucher/Privatpersonen und gewerbliche Käufer sind
in diesen AGB "Kunden" genannt.
2.5 Es besteht kein Vertragsrücktrittsrecht.
3. Vertragsschluss und Grundsatz der Vorleistungspflicht
3.1 Die Verkaufs- und Ankaufsangebote des Vertragspartners sind
freibleibend und unverbindlich. Der Kunde (Käufer/Verkäufer)
kauft/verkauft fernmündlich, per Fax oder durch Eingabe auf der
Internetplattform. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden vor
dem Absenden seiner Bestellung / seines Verkaufsangebotes
nochmals alle Daten angezeigt und können korrigiert werden.
Der Vertragspartner speichert die Vertragsdaten in einer
Kundendatenbank. Der registrierte Kunde kann die entsprechenden
Daten jederzeit einsehen; eine nachträgliche Löschung des
Kundenkontos ist jedoch nicht möglich.
3.2 Ankaufsangebote und Bestellungen ab einem Betrag von CHF
50.000.00 werden nur in Schriftform, per Telefax mit Unterschrift
oder als digital signiertes Email akzeptiert.
3.3 Der Vertragspartner untersteht als Finanzintermediär im Sinne des
Geldwäschereigesetzes (GwG) dessen einschlägigen Bestimmungen.
Dementsprechend hat sich der Kunde bei einer oder mehreren
Transaktionen, welche den Betrag von CHF 25'000.00 übersteigen,
mittels Identifizierungsdokument im Original oder in
echtheitsbestätigter Kopie auszuweisen und eine schriftliche
Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung abgeben. Bei
Warenankauf durch den Vertragspartner besteht unabhängig von der
Transaktionshöhe eine Ausweispflicht des Kunden.
3.4 Ein Vertrag kommt erst mit der Annahmeerklärung der
Bestellung/des Verkaufsangebotes und dessen Inhalts (per
Auftragsbestätigung oder Zustellung der Rechnung) durch den
Vertragspartner oder im Falle der Bestellung durch die Auslieferung
des Liefergegenstandes an den Kunden zustande. Die
Annahmeerklärung kann fernmündlich oder in Textform (Brief, Fax,
Email) erfolgen.
3.5 Der Vertragspartner liefert grundsätzlich erst, wenn die Zahlung des
vereinbarten Preises auf dem Konto des Vertragspartners bei dessen
Hausbank auf dem Konto lautend auf Universal Investments GmbH
unwiderruflich eingetroffen bzw. verbucht ist.
3.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Artikel der Gattung
nach bestimmt geschuldet, d.h. sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar
sein, wird ein qualitativ und preislich gleichwertiger Artikel
zugestellt.
4. Gewährleistung
4.1 Sofern der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Sache
bestanden hat und der Artikel lediglich der Gattung nach bestimmt
wurde, hat der Kunde – sofern dies noch möglich ist – Anspruch auf
Lieferung von Ersatz; sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein,
werden die mangelhaften Waren gegen Rückerstattung des
Kaufpreises zurückgenommen; Folgeschäden werden nicht erstattet.
4.2 Bei Waren, die nicht lediglich der Gattung nach bestimmt waren,
hat der Kunde Anspruch auf Rücknahme der Ware, Erstattung des
Minderwertes oder Lieferung von Ware derselben Gattung
(Wahlrecht des Kunden). Auch in diesem Fall erfolgt keine Erstattung
von Folgeschäden.
4.3 Der Kunde trägt die Beweislast der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt
des Gefahrenüberganges, für den Sachmangel selbst, den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge.
4.4 Gewährleistungsansprüche aus Sachmängeln verjähren nach Ablauf
eines Jahres nach Ablieferung der Waren.
4.5 Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab
Erhalt der Lieferung dem Vertragspartner schriftlich anzuzeigen (per
Fax oder Einschreibebrief), andere Mängel sofort nach Entdeckung
(ebenfalls schriftlich).
4.6 Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen – u. a. im
Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten
oder Werbeanpreisungen – ist keine Garantieerklärung oder
Zusicherung einer Eigenschaft durch den Vertragspartner verbunden.
5. Handelszeiten, Preise
5.1 Als vereinbart gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen
Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in CHF oder EUR
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Die Versandkosten inkl. Versicherungen, Steuern, Abgaben,
Gebühren, Zölle, usw. gehen zulasten des Kunden.
5.3 Es gelten unsere üblichen Handelszeiten. Für Angebote, die zu
diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen
Kurse des Systems. Soweit Angebote ausserhalb der Handelszeiten
abgegeben werden, gilt der zu Beginn der nächsten Handelszeit
aktuelle Kurs.
6. Lieferung und Gefahrenübergang
6.1 Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bei Lieferung durch
den Vertragspartner kann sowohl mündlich wie auch schriftlich
erfolgen.
6.2 Der Vertragspartner ist zur Vornahme von Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung
oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.
6.3 Der Vertragspartner liefert erst nach Eingang der Zahlung des
Kunden zum vereinbarten Termin. Nutzen und Gefahr gehen auf den
Kundn mit der Übergabe des Liefergegenstandes an ihn oder mit
Übergabe zum Versand über.
Verweigert der Kunde die Annahme gilt die Ware im Zeitpunkt der
Verweigerung als übergeben. Wird der Versand auf Wunsch des
Kunden verzögert, gehen Nutzen und Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.4 Die Auslieferung erfolgt über ein Logistik- oder
Werttransportunternehmen. Der Kunde muss am Tage der
Anlieferung ganztägig unter der Lieferadresse anwesend sein, da ein
exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart wird.
Gleiches gilt sinngemäss bei Warenabholung (Ankauf).
6.5 Die Versandkosten inkl. Versicherungen, Verpackung, Steuern,
Abgaben, Gebühren, Zölle, usw. gehen zulasten des Kunden.
6.6 Leistungsort für angekaufte Ware ist der jeweils aktuelle
Geschäftsitz des Vertragspartners. Soweit vorhanden sind zur Ware
gehörige Papiere ebenfalls dem Vertragspartner zu übermitteln. Der
Kunde verpflichtet sich, soweit der Vertragspartner die Waren nicht
selbst abholt, die Ware ausreichend versichert zu versenden. Der
Versand ist so vorzunehmen, dass der Vertragspartner den Erhalt der
versandten Ware quittieren muss. Der Übersender trägt die
Beweislast für den Zugang der Sendung.
6.7 Die Durchführung des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den
Leistungsort.
7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Gegenansprüche
7.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der
Auftragsbestätigung bzw. mit Zugang der Rechnung beim Kunden
ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde innerhalb von Drei
Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
Der Vertragspartner ist diesfalls berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, auch wenn die Ware schon geliefert wurde. Der
Kunde hat dem Vertragspartner den ihm daraus erwachsenen
Schaden (Differenz zwischen Vertragspreis und Markt-/Börsenpreis
zur Erfüllungszeit plus entstandene Unkosten) zu erstatten.
7.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B.
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche
Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich
die Fristen angemessen.
7.3 Lieferverzug durch den Vertragspartner tritt erst ein, wenn zum
vereinbarten Liefertermin keine Lieferung erfolgt ist und die
schriftliche Mahnung um mehr als 4 Wochen fruchtlos verstrichen
ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den
internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können,
verlängert sich die oben genannte Frist auf 12 Wochen. Der
Vertragspartner informiert den Kunden bei solchen Verzögerungen
entsprechend.
7.4 Der Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit den Kunden vereinbarten
Kurse aus. Diese gelten wie vereinbart.
7.5 Falls der Lieferant den Vertragspartner trotz vertraglicher
Verpflichtung nicht mit dem bestellten Artikel beliefert, ist der
Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.6 Bei Ankaufsgeschäften wird der Kaufspreis nach Erhalt und positiver
Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und den wieder
verwertbaren Zustand fällig. Der Vertragspartner überweist den
Kaufpreis innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Abschluss der
Prüfung auf das vom Kunden angegebene Konto.
7.7 Soweit bei Ankaufsgeschäften die Prüfung auf Echtheit und auf den
wieder verwertbaren Zustand negativ ausfällt, ist der
Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Fall wird dem Kunden die übersandte Ware zurück übersendet; die
Versandkosten gehen zulasten des Kunden.
7.8 Jede Verrechnung von Seiten des Kunden gegenüber Forderungen
des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
7.9 Wenn dem Vertragspartner Umstände gleich welcher Art bekannt
sind, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist der
Vertragspartner berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu
stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw.
sofortige Zahlung zu verlangen, falls eine andere Zahlungsart
vereinbart wurde.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Vertragspartner bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen
bis er die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der
Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des
Eigentums des Vertragspartners erforderlich sind, mitzuwirken;
insbesondere ermächtigt er den Vertragspartner mit Abschluss des
Vertrages, auf Kosten des Kunden die Eintragung und Vormerkung
des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder
dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen
und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
8.2 Bis zur Zahlung des Entgeltes einschliesslich sämtlicher
Forderungen (wie z. B. Versandkosten, usw.), die dem
Vertragspartner gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, sind
dem Vertragspartner Sicherheiten zu gewähren. Diese werden nach
Wahl des Vertragspartners freigegeben, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
8.3 Die Ware bleibt Eigentum des Vertragspartners, soweit keine
vollständige Zahlung erfolgt ist. Verarbeitung und Umbildung
erfolgen für den Vertragspartner, ohne Verpflichtung für den
Vertragspartner. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vertragspartner die
Verarbeitung oder Umbildung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Erlischt das (Mit-)Eigentum des Vertragspartners durch Verbindung
oder Umbildung/Verarbeitung, so gilt als vereinbart, dass die Rechte
des Kunden an der einheitlichen Sache wertmässig auf den
Vertragspartner übergehen. Der Kunde verwahrt die Rechte (z. B.
Eigentumsanteil) des Vertragspartners unentgeltlich. An der so
entstandenen Ware steht dem Vertragspartner ein gänzliches
Eigentumsvorbehaltsrecht zu.
8.4 Bei Zugriffen von Dritten auf die mit Eigentumsvorbehaltsrecht
zugunsten des Vertragspartners belasteten Waren wird der Kunde
auf diesen Eigentumsvorbehalt hinweisen und den Vertragspartner
unverzüglich benachrichtigen, damit dieser den Eigentumsvorbehalt
durchsetzen kann.
Alle dem Vertragspartner daraus entstehenden Kosten sind vom
Kunden dem Vertragspartner zu erstatten.
9. Haftungsbegrenzung, Schadenersatzansprüche
9.1 Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem
Vertragspartner sind ausgeschlossen; eine Ausnahme bilden
Ansprüche aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, deren
Wegbedingung unmöglich ist.
In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie
namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verlust von
Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder
unmittelbaren Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht für
rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des
Vertragspartners, jedoch gelten sie auch für rechtswidrige Absicht
oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der
Universal Investments GmbH.
10.2 Anwendbares Recht: Schweizerisches Recht. Sofern und soweit die
AGB nichts Besonderes vorsehen, kommen das Schweizerische
Obligationenrecht oder entsprechende Spezialgesetzgebungen der
Schweiz zur Anwendung.
10.3 Änderungen/Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, bleibt der übrige AGB-Inhalt bzw. dessen Wirksamkeit davon
unberührt. Die Vertragsparteien werden dann die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem
gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung
möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige
Regelungslücken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Universal Investments GmbH,
Oberglatt, 1. Juni 2010
